Konzeptentwicklung

Bei Besichtigung des Standortes bzw. des Gebäudes wird die geplante Konzeption an den räumlichen Voraussetzungen und an den Wünschen des Unternehmers ausgelotet.

Dabei werden die Gebäudeeigenheiten berücksichtigt und dem jeweiligen Betriebstyp angepasst, um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten und daraus resultierend eine optimale Rentabilität zu erreichen.

Wichtig ist auch die Berücksichtigung der gesetzlichen Auflagen entsprechend der Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes, um die Konzession für den geplanten Betriebstyp zu erhalten. Bauliche Veränderungen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, haben dementsprechend Einfluss auf das Investitionsvolumen. Insbesondere Brandschutz, Arbeitsschutz und Richtlinien der Lebensmittelhygiene fließen in die Bewertung ein.

Zusätzlich können alternative Vorschläge zur Entwicklung des betrieblichen Angebotes sowie des Konzeptes in die Beratung einbezogen werden, die auf das Ambiente des Betriebes und die Nachfragestruktur an diesem Standort abgestimmt sind.